Dienstsiegel
Das Dienstsiegel - Der amtliche unter den Stempeln
Besonders von Behörden, Ämtern und Gerichten werden Dienstsiegel verwendet, um Dokumente rechtsverbindlich zu kennzeichnen. Auch Schulen, Steuerberater und Juristen nutzen derartige Stempel. Größe, Angaben und Schriftarten unterliegen genauen gesetzlichen Vorgaben.
Das Siegel als Zeichen von Authentizität
Dienstsiegel werden in Ämtern und Behörden verwendet, um die Echtheit von Dokumenten zu bestätigen. In bestimmten gesetzlichen Bereichen wird eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung nötig, die mit einem Dienstsiegel versehen erst zu einem zulässigen Dokument wird. Amtliche Korrespondenzen, Urkunden und Verträge aus verschiedenen Bereichen sind in der Regel mit Siegeln der ausstellenden Behörden bestempelt. Nur Stellen, die zur Siegelführung berechtigt sind, dürfen auch ein einen entsprechendes Siegel verwenden. Wenn Sie zur Siegführung berechtigt sind können Sie sich Ihren Stempel bei easyStempel selbst gestalten.
Jedes Dienstsiegel ist einzigartig
So verwenden Bundesbehören, wie z. B. das Bundeskanzleramt, Bundessiegel. Es beinhaltet das Bundeswappen. Landesbehörden, wozu Notare und Juristen gehören, verwenden Siegel mit dem Landeswappen.
Eine weitere Ausführung ist das Verschlusssiegel. Es soll den Verschluss oder die Beglaubigung einer bestimmten Sache von Amts wegen demonstrieren. Das kann sowohl eine Tür sein, die von der Polizei versiegelt wurde, als auch eine Zollplombe oder ein Testament, das ein Notar erstellt und beglaubigt hat. Zu den Verschlusssiegeln gehört auch das recht bekannte Pfandsiegel, das umgangssprachlich auch als „Kuckuck“ bezeichnet und von Gerichtsvollziehern genutzt wird.
Viele Banknoten enthalten zur Kennzeichnung und somit zur Zulassung als Zahlungsmittel ein Dienstsiegel. Dabei handelt es sich meist um das Bundessiegel des jeweiligen Landes. Der Euro hingegen hat kein derartiges Siegel. Auf ihm befindet sich lediglich die Europaflagge.
Die gängigsten Siegeldruckformen der Ämter
Das Dienstsiegel gibt es in folgenden Arten:
- Farbdrucksiegel
- Prägesiegel
- Wachssiegel
- Aufkleber
Das Farbdrucksiegel ist ein Siegelstempel, das mit einer Zahl und einem Beizeichen bestückt ist, sodass er einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Ebenfalls enthalten ist ein Symbol, meist ein Wappen.
Das Prägesiegel kann mittels einer Prägezange direkt in das Papier geprägt werden. Es gibt aber auch Stempel aus Metall, mit denen das Papier geprägt wird.
Schon im Mittelalter wurde das Wachssiegel verwendet. Zur damaligen Zeit wurden Rechtsgeschäfte und Urkunden mit einem Hoheitszeichen versehen. Auch heute noch wird das rote Siegelwachs mit einem entsprechenden Rundstempel geprägt. Diese Form des Dienstsiegels wird häufig bei mehrseitigen Dokumenten verwendet. Die Papiere werden mit einer Öse und einer Schnur verbunden. Die Schnur wird dann mittels Wachssiegel auf der Rückseite befestigt.
Aufkleber sind so genannte Klebesiegel, die mit Sollbruchstellen ausgestattet sind. Diese gewährleisten, dass das Siegel nicht unbefugt geöffnet und wieder verschlossen werden kann.
Dienstsiegeltypen - Eine Frage der gesetzlichen Regelung
Aus welchem Material ein Dienstsiegel besteht und wie es genau beschaffen sein muss, ist in Deutschland ganz klar vom Gesetzgeber geregelt. Rundstempel aus Gummi, Polymeren oder Metall sind am gebräuchlichsten. Auch Holzstzempel werden verwendet. Bei elektrischen Stempelapparaten und Papierprägepressen handelt es sich um moderne Alternativen zum herkömmlichen Rundstempel.
Dienstsiegel werden ausschließlich von autorisierten Unternehmen hergestellt, wie z. B. dem Bayrischen Hauptmünzamt mit Sitz in München. Das Unternehmen stellt neben Umlaufmünzen für das In- und Ausland auch Siegel und andere Wappenträger mit Hoheitszeichen her. Für Privatpersonen werden ebenfalls Wappenträger gefertigt, die dann mit einem persönlichen Wappen bestückt werden können. Unternehmen wie Trodat und Colop bieten auch derartige, personalisierte Siegelstempel an.
Der genaue Aufbau und die Ausführung des Dienstsiegels erfolgen immer nach den besonderen Richtlinien und Verordnungen für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Private Siegel mit eigenem Wappen unterliegen diesen Richtlinien jedoch nicht.
Rechtliches zur Verwendung
Das Zerstören oder Unkenntlichmachen von Dienstsiegeln kann strafrechtlich verfolgt werden. Dies ist im § 136 StGB verankert. Wird ein Dienstsiegel von einer Behörde oder Person verwendet, die nicht zur Siegelführung befugt sind, kann dies nach § 267 StGB als Urkundenfälschung oder nach § 132 StGB als Amtsanmaßung angesehen und ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden.